1. Der Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten die zwischen dem Käufer (nachfolgend als Nutzer bezeichnet) und der Deutscher Verband der Pressejournalisten AG (nachfolgend Dienstleister genannt) ausnahmslos geltenden Bedingungen. Der Dienstleister leistet nur auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Der Nutzer erkennt mit der Inan-spruchnahme der Leistungen diese Allgeminen Geschäftsbedingungen an. Mit der Anmeldung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Dienstleister und Nutzer zustande. Im kaufmännischen Verkehr gelten diese AGB insbesondere auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Der Dienstleister erkennt abweichende AGB des Nutzers nicht an. Diese AGB gelten für erstmalige und auch zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn der Nutzer die AGB nicht mehr (ausdrücklich) bestätigt.
2. Vertragsabschluss: Durch Absenden des von Dienstleister bereitgestellten Anmeldeformulars gibt der Nutzer ein Angebot zum Vertragsabschluss mit dem Dienstleister ab. Möglich sind Anmeldungen von unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen und juristischen Personen. Nimmt der Dienstleister das Vertragsangebot des Autors an, indem der Dienstleister dem Nutzer eine Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost übermittelt, ist der Vertrag zustande gekommen. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, eine Anmeldung zu verweigern. Es besteht kein Anspruch auf Annahme einer Antragstellung.
3. Pressepass, Antragstellung und Versand: Der Dienstleister bietet dem Nutzer die Nutzung eines personalisierten Pressepasses an. Die Nutzung eines Pressepasses erfolgt kostenpflichtig gegen Vorkasse und erfordert eine Antragstellung durch den Nutzer. Der Pressepass wird dem Nutzer gratis zur Verfügung gestellt und bleibt im Eigentum des Dienstleisters.
Der Versand des Pressepasses erfolgt per Einschreiben, die Versandkosten sind im Angebotspreis enthalten. Für einen erneuten Versand aufgrund einer nicht zustellbaren Sendung trägt der Nutzer die Kosten. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Verzögerungen.
Der Nutzer muss bei Antragstellung eine gut lesbare Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises vorlegen. Der Nachweis ist zwingend erforderlich und muss zusammen mit dem Passbild per Post gesendet werden. Wahlweise kann der Nutzer folgende Kopien einreichen:
• Personalausweis oder
• Reisepass oder
• Sozialversicherungskarte oder
• Führerschein
Für die Passausstellung ist ein Passbild in Papierform erforderlich (elektronische Passbilder sind nicht geeignet). Größe maximal: 4 x 5,5 cm bzw. 40 x 55 mm.
Der Pressepass dient dem Nutzer u. a. als Nachweis einer journalistischen Tätigkeit gegenüber Dritten. Der Pressepass enthält eine Registrierungsnummer und Angaben zu den persönlichen Daten des Nutzers. Im Pressepass wird ein Foto des Nutzers angebracht, welches der Nutzer zur Verfügung stellt. Die Gültigkeit ergibt sich durch die angebrachten Vermerke. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Dienstleister Änderungen bei den persönlichen mitzuteilen und verzichtet auf die Rückgabe des Passbildes. Dieses wird vom Dienstleister weder archiviert noch vorrätig gehalten. Die Anmeldung ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Die Umschlagseite (Cover) kann aufgrund von Updates oder je nach Auflage variieren, das gezeigte Cover stellt lediglich einen Gestaltungsvorschlag dar. Der Dienstleister behält sich die Auswahl des Covers vor. Der Nutzer erhält am PressePass ein Nutzungsrecht, der PressePass verbleibt im Eigentum der Dienstleisters.
Jeder Nutzer ist für richtige Angaben verantwortlich. Nutzer, die eine Anmeldung mit falschen oder irreführenden Daten vornehmen, werden gesperrt und alle Ansprüche auf Ausstellung eines Pressepasses gehen verloren. Der Dienstleister ist berechtigt, jederzeit Nachweise über die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit vom Nutzer zu verlangen. Kommt der Nutzer die-ser Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach, so entfallen die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Pressepasses. Abbildungen des Pressepasses oder des PKW-Schildes sind beispielhaft und können sich in Farbe, Form oder aufgrund von Updates von den Abbildungen auf der Website unterscheiden. In diesem Kontext kann der Dienstleister nach eigenem Ermessen partielle Änderungen vornehmen. Die Kosten für eine Zweitausstellung aufgrund von Verlust oder Adressänderung betragen: 112 Euro. Jährliche Option der Verlängerung: 48 Euro
4. Nutzung: Die Benutzung des Pressepasses erfolgt in Verantwortung des Nutzers. Der Einsatz des PKW-Presseschildes dient zur Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges des Passnutzers und ist nur im Zusammenhang mit einer journalistischen Tätigkeit gestattet. Pressepass und Schild (Pressedokumente genannt) befreien nicht von der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung oder anderer gesetzlicher Regelungen. Jede Verwendung der Pressedokumente die zu anderen als unmittelbaren journalistischen Zwecken dienen, stellen einen Missbrauch dar. Die Nutzung der Pressedokumente zu Ungunsten des Dienstleisters stellt ebenfalls einen Missbrauch dar. Gleiches gilt, wenn im Zusammenhang mit Ausnutzung des Rufes des Dienstleisters oder das Vortäuschen einer Position beim Dienstleister oder Ähnlichem erfolgt. Die Benutzung oder der Einsatz der Pressedokumente durch Dritte ist untersagt. Der Nutzer haftet für jegliche missbräuchliche Nutzung durch Dritte.
Mit Ausstellung der Pressedokumente sind keine geldwerten Vorteile verbunden. Der Verlust der Pressedokumente bzw. Teilen davon ist dem Dienstleister unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach dem Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Pressepass und PKW-Schild sind und bleiben jederzeit Eigentum des Dienstleisters. Bei dauerhafter Nichtausübung der journalistischen Tätigkeit sind Pressepass und PKW-Presseschild unaufgefordert an den Dienstleister zurückzugeben. Bei Aufforderung durch den Dienstleister ist der Pressepass unverzüglich an den Dienstleister zurückzugeben. Der Dienstleister kann die Pressedokumente zurückfordern, wenn diese missbräuchlich eingesetzt werden oder sich der Nutzer mit der Zahlung der Verlängerungskosten oder sonstiger Gebühren im Verzug befindet.
5. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung: Der Nutzer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerruffrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufrecht auszuüben, müssen Sie die
Deutscher Verband der Pressejournalisten AG
Annette-Kolb-Str. 16
D-85055 Ingolstadt.
Email: service@dvpj.de
Telefax. +0040-(0)841.95199.660
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür nachfolgendes Muster-Widerrufformular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerruffrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerruffrist absenden.
Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerruffrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufformular:
Wollen Sie den Vertrag widerrufen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an: Deutscher Verband der Pressejournalisten AG. Annette-Kolb-Str. 16 in 85055 Ingolstadt.
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung.
Art der Dienstleistung und bestellt am:
Erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Ort/Datum:
Unterschrift des Verbrauchers (bei Mitteilung auf Papier):
Verwirken des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht, gemäß § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Leistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Sobald der Nutzer während der wirksamen Widerrufsfrist bereits Leistungen aktiv genutzt hat oder wenn personalisierte Leistungen nach Kundenspezifikationen vom Dienstleister bereits erbracht wurden (Erstellung eines personalisierten Pressepasses oder des PKW-Schildes), dann erlischt das Widerrufsrecht.
6. Zahlungsbedingungen: Nutzungsentgelte müssen spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Auftragsbestätigung auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto gutgeschrieben sein. Bei schuldhafter Verzögerung ist der Dienstleister berechtigt, den durch den Verzug verursachten Schaden von dem Nutzer ersetzt zu verlangen. Mit Eingang der Zahlung erhält der Nutzer eine Rechnung. Preise auf Rechnungen und Auftragsbestätigungen sind stets, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Datenschutz- und Einwilligungsklausel: Der Dienstleister gewährleistet die Einhaltung des Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden nur soweit sie zur Vertragsdurchführung notwendig sind verarbeitet und gespeichert. Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert und zu geschäftlichen notwendigen Vorgängen verwendet werden. Der Nutzer ist weiterhin einver-standen, dass der Dienstleister für den Nutzer einen personalisierten Pressepass ausstellt.
8. Schädigung des Ansehens und Missbrauch: Werden durch Aussagen, Handlungen, Inhalte, Darstellungen des Nutzers Belange des Dienstleisters in schädlicher Weise berührt, so kann der Dienstleister eine Unterlassung verlangen. Der Nutzer ist verpflichtet, das Ansehen des Dienstleisters zu wahren und nicht gegen Recht und Sitte zu verstoßen. Bei missbräuchlicher Verwendung der Pressedokumente werden die Dokumente eingezogen.
9. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen: Sollte eine Regelung (Bestimmung) dieses Vertrages unwirksam, nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame oder nichtige Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Regelung entspricht oder ihr möglichst nahe kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn diese schriftlich fixiert vereinbart wurden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen aus diesem Vertrag ist für beide Parteien Ingolstadt, ebenso wie für Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer. Der Dienstleister behält sich das Recht auf Änderungen der AGB jederzeit ausdrücklich vor.
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